Die Themen IT und Datenschutz sind für Unternehmen jeder Größe, für Agenturen und Selbstständige in allen Branchen relevant. Dabei sind die einzelnen Aspekte selbst vielfältig – sei es im Bereich E-Commerce, wenn es um IT-Verträge geht oder um Datenschutz allgemein.
Deswegen unterstützen wir Unternehmen, Agenturen und Selbstständige exakt in diesen Bereichen. Das gilt, wenn Dinge zu überprüfen sind (z. B. bestehende Verträge, Online-Gestaltungen etc.) oder wenn es in rechtlichen Auseinandersetzungen darum geht, die Rechtslage zu klären, eine tragfähige Lösung für Konflikte zu finden oder Rechtspositionen mit Nachdruck durchzusetzen.
Datenschutz ist ein sensibles und zugleich heikles Thema in Unternehmen, denn Verstöße gegen das Datenschutzrecht können kostspielige Strafen und Abmahnungen zur Folge haben. Gleichzeitig ist das Thema in den Fokus gerückt, seit die DSGVO in Kraft getreten ist und das BDSG erneuert wurde – in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch in den Fokus der Datenschutzbehörden, was Haftungsrisiken erhöht.
Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen in Hinblick auf den Datenschutz optimal aufgestellt sind: um – auch im eigenen Interesse – gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (effizienter Schutz von Daten, um Datenlecks zu verhindern etc.) einerseits, andererseits, um keine unnötigen Strafen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen zu riskieren.
Deshalb unterstützen wir Sie umfassend im Datenschutzrecht: Wir beantworten Ihre allgemeinen Fragen, klären Datenschutzanforderungen für Ihr Unternehmen und entwerfen passende Datenschutzkonzepte. Natürlich sind wir auch Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Umsetzung von Konzepten im Unternehmen geht, unterstützen mit passenden Schulungen Ihrer Mitarbeitenden, und nicht zuletzt vertreten wir Sie – wenn notwendig – vor Behörden und vor Gericht.
Im Datenschutzrecht sind wir u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:
- Beantworten allgemeiner datenschutzrechtlicher Fragen,
- Entwurf, Prüfen und Verhandeln von Verträgen wie z. B. Auftragsverarbeitung etc.,
- Vereinbarungen zum Mitarbeiterdatenschutz,
- Überprüfen und Erstellen von Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen etc.,
- Gestalten von Arbeitsanweisungen, Mustern und Vorlagen für den Datenschutz,
- Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz,
- Kommunikation mit und Vertretung vor Datenschutzbehörden,
- Kommunikation mit und Vertretung gegenüber Betroffenen bei vermeintlichen Datenschutzverstößen sowie
- Vertretung im Datenschutzrecht vor Gericht (z. B. wettbewerbsrechtliche Abmahnung)
Moderner Vertrieb findet als „E-Commerce“ heute vor allem im Internet statt – über unternehmenseigene Internetseiten, Online-Shops, ggf. über Social Media bzw. große Verkaufsplattformen wie z. B. eBay oder amazon.
Allerdings sind der E-Commerce und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen ein oft unterschätztes Thema. Denn Rechtsfragen ergeben sich hier in ganz unterschiedlichen Bereichen: So spielt spezifisches Vertragsrecht eine Rolle („Fernabsatz“ mit den Themen Widerrufsrecht und Rückgaberecht). Genauso relevant sind Fragen aus dem Urheberrecht (Fotos, Texte etc.), dem gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht), Domainrecht und Datenschutz. All diese Themen sollten in Unternehmen nicht aus dem Blickfeld geraten. Denn gerade im Bereich E-Commerce können Rechtsverstöße leicht entdeckt und nachvollzogen werden und dann unangenehme Folgen in Form von Abmahnungen von Rechte-Inhabern oder Wettbewerbern zur Folge haben.
Damit Sie rechtssicher Ihr E-Business betreiben können, kümmern wir uns um das Rechtliche. So unterstützen wir Sie z. B. bei der rechtssicheren Gestaltung von Online-Präsenzen und prüfen bzw. erstellen die notwendige Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen etc.). Und nicht zuletzt stehen wir Ihnen außergerichtlich und vor Gericht zur Seite, wenn Sie abgemahnt wurden oder wenn Sie gegen Wettbewerber vorgehen wollen, die sich nicht an die Regeln „im Netz“ halten.
Unsere Leistungen im Bereich E-Commerce sind u.a.:
- Prüfen bzw. Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
- Prüfen bzw. Erstellen von Widerrufsbelehrungen,
- Tipps für wirksame Einbeziehung von Nutzungsbedingungen etc.,
- Prüfen & Erstellen von Impressum und/oder Datenschutzerklärungen,
- Rechtliche Überprüfung von Kontaktformular & Datenschutzhinweisen,
- Allgemeine wettbewerbsrechtliche Beratung zu Werbeaussagen und
- Verknüpfung mit Datenschutz und IT-Verträgen
IT-Verträge haben in den meisten Unternehmen inzwischen eine größere Relevanz, als man gemeinhin glauben könnte. Für IT-lastige Unternehmen versteht sich das von selbst. Aber auch in anderen Unternehmen – vom Dienstleister bis hin zu Handwerksunternehmen – spielt IT aufgrund der zunehmenden Digitalisierung eine immer größere Rolle.
Dabei ist IT-Vertrag nicht gleich IT-Vertrag – der Begriff umfasst vieles. Ein IT-Vertrag kann beispielsweise eine standardisierte Lizenzvereinbarung als Allgemeine Nutzungsbedingungen über die Nutzung von Software sein, wenn ein Unternehmen Software an Kunden lizenziert. Genauso verlangen aber z. B. große und komplizierte IT-Projekte in Unternehmen im Zweifel sehr spezifische und hochgradig individualisierte vertragliche Gestaltung – auch hierbei handelt es sich um IT-Vertragsrecht. In beiden Fällen gilt jedoch: Die Verträge müssen exakt zum Geschäftsmodell, dem Unternehmen bzw. dem Projekt passen – das gilt für „Massenverträge“ gleichermaßen wie für individuelle Einzelverträge.
Deswegen unterstützen wir Unternehmen, wenn es um IT und Verträge geht. Ganz nach individuellem Geschäftsmodell prüfen wir vorhandene Verträge, aktualisieren sie und erstellen bei Bedarf neue Verträge und Vertragsmuster – nicht zuletzt verhandeln wir sie auch. Und sollte es zu Streit über und aus IT-Verträgen kommen, vertreten wir Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen wie auch vor Gericht.
Geht es um IT-Verträge sind wir u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:
- Software-Lizenzverträge
- Serviceverträge
- Standardsoftware-Kaufvertrag
- Software-Mietvertrag
- Software-Pflegevertrag
- Vertragshändlervertrag Software
- Web-Hosting-Vertrag
- Domain-Übertragungs-Vertrag