Gläubiger von insolventen Unternehmen oder Selbstständigen kann diese Situation hart treffen: denn wer z.B. mit der Insolvenz eines Vertragspartners konfrontiert ist, dem droht nicht selten ein erheblicher finanzieller Schaden bis hin zur eigenen Zahlungsunfähigkeit, vor allem in Konstellationen mit großen Vertragsvolumina.
Wir haben uns darauf spezialisiert, Gläubiger in Insolvenzverfahren rechtlich zu beraten und zu vertreten. Wir unterstützen Sie als Unternehmen, in einem Insolvenzverfahren möglichst zu Ihrem Recht und Ihrem Geld zu kommen. Genauso stehen wir Ihnen aber auch zur Verfügung, wenn Sie als Privatperson z.B. im Fall der Insolvenz eines Bauträgers etc. anwaltliche Unterstützung benötigen.
Ist man als Gläubiger von einer Insolvenz betroffen, gilt es, möglichst schnell und effizient seine Forderung(en) im Insolvenzverfahren anzumelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Denn nur wenn Forderungen beim Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter korrekt und fristgerecht angemeldet werden, besteht überhaupt eine Chance, als Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden.
Dabei ist es wichtig, die Forderungen bei ihrer Anmeldung gut mit Unterlagen zu belegen, um dem Insolvenzverwalter einen Eindruck von der Lage zu verschaffen. Und man sollte bei der Auswahl der Unterlagen Vorsicht walten lassen, um das Risiko einer Insolvenzanfechtung nicht selbst und ohne Anlass zu befeuern.
Wollen Sie Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen, beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten und unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen korrekt und möglichst risikolos anzumelden.
Leistungen bei Forderungen im Insolvenzverfahren:
- Prüfung von Forderungen gegen insolventes Unternehmen
- Unterstützung bei der Forderungsanmeldung
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise / Unterlagen
- Vertretung als Ansprechpartner im Insolvenzverfahren
Eine Insolvenzanfechtung birgt erhebliche finanzielle und gesamtwirtschaftliche Risiken für Unternehmen, die von der Insolvenz eines Vertragspartners etc. betroffen sind: Insolvenzverwalter können unter gewissen Voraussetzungen Zahlungen des insolventen Unternehmens an die jetzigen Insolvenzgläubiger zurückfordern, auch wenn Zahlungen schon Monate oder Jahre zurückliegen. Vor allem Zahlungen kurz vor Stellen des Insolvenzantrages können davon betroffen sein. Problematisch ist daran: eine Insolvenzanfechtung kann sich auch auf (Immobilien-)Eigentum beziehen und damit z.B. auf Maschinen oder ganze Produktionsanlagen.
Nicht immer sind Anfechtungsansprüche aber berechtigt, da Insolvenz- und Sachwalter die Rechtslage oft anhand von Unterlagen nicht korrekt bewerten (können). Und doch ist es wichtig, auf alle Rückzahlungsaufforderungen zu reagieren, da andernfalls Rückforderungsklagen drohen.
Falls Sie von einem Insolvenzverwalter ein Rückforderungsschreiben erhalten, unterstützen wir Sie gerne. Denn die Abwehr von Anfechtungsansprüchen ist eine echte Spezialmaterie des Insolvenzrechts und sollte professionell anwaltlich begleitet werden.
Nicht alle Gegenstände und Rechte im „Besitz“ eines insolventen Unternehmens sind Teil der Insolvenzmasse. So können Personen oder Unternehmen auf Gegenstände oder Rechte zugreifen, deren Eigentümer sie sind oder an denen ein Pfandrecht besteht.
Das schmälert die Insolvenzmasse im Zweifel erheblich und kann Insolvenzgläubiger massiv schädigen, wenn es zu sog. Aussonderungen oder Absonderungen bzw. abgesonderten Befriedigungen kommt.
Geht es um Ansprüche auf
- Aussonderung – man ist Eigentümer eines Gegenstandes im Besitz des insolventen Unternehmens –
- abgesonderte Befriedigung – eine Forderung ist z.B. mit einem Pfandrecht an einem Gegenstand gesichert, der zur Insolvenzmasse gehört –,
müssen auch diese Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
In einem ersten Schritt prüfen wir deshalb das Bestehen von Aus- und Absonderungsrechten für Sie und weisen den Insolvenzverwalter auch auf das Bestehen solcher Rechte hin.
Leistungen Aussonderung und Absonderungen:
- Prüfung von dinglichen Rechten (Pfandrecht, Grundschuld etc.) an Gegenständen aus der Insolvenzmasse
- Anmeldung Anspruch auf Aussonderung
- Anmeldung Anspruch auf Absonderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings relativ streng: es muss ein rechtliches Interesse am Verfahren bestehen, eine fällige Forderung vorliegen und ein Insolvenzeröffnungsgrund.
Auch wenn es teils verlockend erscheinen mag, auf diesem Weg ohne Zwangsvollstreckung eine Begleichung der Schulden zu erreichen, ist hier genau zu prüfen, ob ein solcher Antrag möglich und sinnvoll ist. Vor allem die Kostenrisiken, die mit einem solchen Antrag verbunden sind, sind nicht zu unterschätzen: wird der Antrag abgelehnt, trägt der Gläubiger alle Kosten. Genauso gilt es, einen solchen Antrag nicht in den Raum zu stellen, um Zahlungen zu erzwingen: wird dann tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, wäre eine Insolvenzanfechtung quasi vorprogrammiert.
Wollen Sie als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, unterstützen wir Sie gerne. Wir analysieren im Detail Ihre Situation und prüfen eingehend, ob der Gläubigerantrag in Ihrem Fall tatsächlich die beste Option ist.
Leistungen für Gläubiger:
- Allgemeine Beratung zum Gläubigerantrag
- Prüfung / Unterstützung bei Gläubigerantrag
- Vertretung im Insolvenzverfahren