Fallen Forderungen aus, ist das nicht nur ärgerlich, sondern belastet Unternehmen im Hinblick auf zusätzlichen Arbeitsaufwand und im Zweifel auch finanziell – gerade wenn (sehr) große Forderungen nicht beglichen werden oder viele kleinere Zahlungen ausbleiben.
Aus diesem Grund unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, überfällige Forderungen bei Schuldnern einzufordern – außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren, in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht und wenn es Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen gilt.
Mit uns können Sie Ihr Vertrags- und Mahnmanagement effektiver gestalten, schneller zu Ihrem Geld kommen und wichtige (Personal-)Ressourcen in Ihrem Haus einsparen bzw. in anderen Bereichen einsetzen. Und das alles mit der Gewissheit, dass Ihre offenen Forderungen bei uns in den besten Händen sind und Sie – im Idealfall – Ihr Geld so schnell wie möglich erhalten.
Dabei verstehen wir unser Forderungsmanagement als „Full-Service-Paket“, das Ihre Arbeit erleichtert und Ihr Unternehmen personell und wirtschaftlich entlastet. Damit das gelingt, haben wir alle Arbeitsschritte im Rahmen des Forderungsmanagements so organisiert, dass wir Ihre Forderungen effizient und möglichst kostensparend realisieren können. Deswegen unterstützen wir Sie beispielsweise auch bei der Erstellung von Reportings oder Rückstellungsmeldungen und bereiten die Zahlen der Mandate, die sich bei uns in Bearbeitung befinden, für einen Jahresabschluss auf.
Was uns dabei wichtig ist? Dass wir für Ihr Unternehmen passende Lösungen finden, sodass Sie zu Ihrem Recht und Geld kommen – mit konsequentem Einsatz, ohne aber über das Ziel hinauszuschießen.
Wurde bei Ihnen „inhouse“ bisher nicht geprüft, ob und in welcher Höhe Forderungen bestehen, sehen wir uns die Forderungen genau an: Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe bestehen sie? Kann der Schuldner Einwendungen – v.a. die Einrede der Verjährung – geltend machen oder hat er ggf. bereits sogar Bedenken geäußert?
Ist die Prüfung der Forderung bzw. der Forderungen abgeschlossen, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Sehen wir Aussichten auf Erfolg, Ihre Forderungen durchzusetzen, kümmern wir uns darum – außergerichtlich oder vor Gericht: mit einem anwaltlichen Mahnschreiben, das häufig schnellen Erfolg bringt – ggf. unter Vereinbarung einer Teilzahlungsvereinbarung, mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, dem Einreichen einer entsprechenden Klage und nicht zuletzt – wenn nötig – mit der Durchsetzung der Forderung in der Zwangsvollstreckung.
- Schätzen wir die Chancen, Ihre Forderungen durchzusetzen, als gering bzw. sehr gering ein, erhalten Sie auch dazu von uns eine ehrliche und transparente Einschätzung.
Vertragsprüfung & Einwendungen
- Vertragsschluss
- Vertragsprüfung
- Klärung Umfang der Forderung(en)
- Erfüllung
- Rücktritt
- Anfechtung
- Aufrechnung
- Verjährung etc.
Steht fest, in welchem Umfang Sie gegen welchen Gläubiger eine (über)fällige Forderung haben, und zahlt der Schuldner auf Ihre Aufforderung nicht, schalten wir uns ein und übernehmen für Sie die Forderungsbeitreibung.
Wichtig ist dabei für Sie zu wissen: im Falle einer überfälligen Forderung befindet sich der Schuldner in Verzug. Deswegen hat er auch die Kosten unserer Inanspruchnahme als Verzugsschaden zu tragen.
Wie gehen wir dann für Sie vor?
- Zunächst wenden wir uns mit einem anwaltlichen Schreiben an Ihre(n) Gläubiger, um Ihrer Forderung anwaltlich Nachdruck zu geben.
- Kommt es zu einem Telefonat mit Gläubigern, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im telefonischen Umgang mit Schuldnern geschult und erreichen oft eine Einigung mit dem Schuldner z.B. in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung. Kommt es zu einer Einigung mit dem Schuldner (z.B. Ratenzahlungsvereinbarung), überwachen wir im Anschluss für Sie, ob der Schuldner vereinbarungsgemäß bezahlt.
- Kommt es nicht zu einer Einigung und verstreichen gesetzte Fristen ergebnislos, leiten wir zunächst das sog. automatisierte gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht ein. Das Mahngericht erlässt daraufhin einen Mahnbescheid.
- Erhebt der Schuldner gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch, geht das Verfahren nahtlos in ein „normales“ streitiges Gerichtsverfahren über. Auch in diesem Verfahren vertreten wir Sie und setzen Ihre Forderungen nach Möglichkeit in vollem Umfang für Sie durch.
- Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, können wir daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.
Mahnverfahren & Gerichtsverfahren
- anwaltliche Mahnschreiben / Zahlungsaufforderung
- Entwicklung standardisierte Abläufe für außergerichtliche Mahnverfahren inhouse
- Enge Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsabteilung
- Antrag auf Erlass Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid
- Vertretung in Gerichtsverfahren bei Widerspruch gegen Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise richten wir uns nach den Anforderungen und Erwartungen Ihres Unternehmens. Geht es um größere Fallzahlen, hat sich die „automatische“, systemseitige Übergabe bewährt. Sind die Fallzahlen geringer, übernehmen wir gerne die Bearbeitung manuell (z.B. per sicherer E-Mail-Übertragung). Fall es sich anbietet, finden wir auch mit unserem IT-Kooperationspartner eine individuelle Lösung für Sie.
Denn uns ist es wichtig, einerseits Ihre internen Abläufe und Prozesse möglichst effizient zu gestalten. Andererseits ist es uns auch wichtig, die Schnittstelle zu unserer Kanzlei und die Zusammenarbeit mit uns möglichst komfortabel zu gestalten, um finanziellen Aufwand und Personalaufwand in Ihrem Unternehmen möglichst gering zu halten.
Das gilt für einzelne Fälle wie auch für eine dauerhafte Zusammenarbeit. Vor allem im Rahmen einer langfristigen Kooperation mit Ihrem Unternehmen verstehen wir uns auch als weiteren Teil Ihres Qualitätsmanagements. So machen wir Ihnen bei Bedarf oder auch in einem regelmäßigen Jour fixe Vorschläge, um ggf. Workflows, Vorgehensweisen oder auch vertragliche Grundlagen zu optimieren – auch unter Aspekten des Datenschutzes oder von Geldwäscheproblematiken, um u.a. auch Compliance-Risiken zu minimieren.
Interne & externe Prozesse im Forderungsmanagement
- Entwickeln individueller Prozesse & Abläufe
- Optimierung von bestehenden Abläufen, vertraglichen Grundlagen
- IT-gestützte Bearbeitung bei großen Fallzahlen
- Manuelle Bearbeitung bei kleineren Fallzahlen
- Einmalige Zusammenarbeit
- Langfristige Kooperationen inkl. regelmäßige Jours fixes
- „Blick über den Tellerrand“ u.a. zu Themen Datenschutz & Geldwäsche.
Erhalten wir für Sie einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner (z.B. Schuldner erhebt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder unterliegt im streitigen Verfahren vor Gericht) und begleicht er die offenen Forderungen und Folgekosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.) dennoch nicht, kümmern wir uns weiterhin darum, dass Sie zu Ihrem Recht und v.a. Geld kommen.
In diesem Fall leiten wir das Verfahren der Zwangsvollstreckung gegen Ihre(n) Schuldner ein und sorgen so dafür, dass Ihre offenen Forderungen z.B. durch Pfändungen befriedigt werden. Falls es möglich ist, kümmern wir uns aber auch in dieser Phase noch um Ratenzahlungsvereinbarungen und überwachen im Anschluss natürlich auch, ob der Schuldner ordnungsgemäß bezahlt.
Wir wissen Vermögensauskünfte und Grundbuchauszüge so zu lesen, dass auch bei scheinbarer Vermögenslosigkeit ggf. doch noch Ihre Forderungen realisiert werden können. Außerdem stehen wir oft in engem Kontakt beispielsweise zu Gerichtsvollziehern und/oder Vollstreckungsgerichten. Das kann durchaus dazu führen, dass sich so „verschwundene“ Schuldner auch wieder einmal auffinden (lassen).
Zwangsvollstreckung
- Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur:
- Kontopfändung
- Pfändung von Lohn und Gehalt
- Pfändung in Rechte (Eigentümergrundschuld, Gesellschafteranteile, etc.)
- Einschalten / Beauftragen Gerichtsvollzieher zur:
- Durchführung der Sach-/oder Mobiliarvollstreckung
- Forderungsvollstreckung
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Einholung von Drittauskünften
- Eintragen von Zwangssicherungshypotheken
- Beantragen / Begleiten von Zwangsversteigerungen und/oder Zwangsverwaltung